
brd-schwindel.com Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137150154160167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: ... "Das Grundgesetz -- nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. ... Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3288 (319f); 5,85 (126); 6309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig <b>...</b>
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VERFASSUNG
GRUNDGESETZ
Deutschland
Reich
Limbach
Urteil
Weimar
NETER
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